Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, veranstaltet von der depak Presseakademie GmbH (im Folgenden »depak«)
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Rechnung der Seminargebühr erhalten Sie ca. 6-8 Wochen vor Seminarbeginn und muss zwei Wochen nach Rechnungsstellung beglichen werden. Die Preise gelten ab dem 01.07.2010.
Umbuchung
Jede Festbuchung kann bis einschließlich 28 Kalendertage vor Seminarbeginn einmal kostenfrei zeitlich umgebucht werden. Eine Umbuchung darüber hinaus wird mit einer Bearbeitungspauschale von 150 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Für jede zweite zeitliche Umbuchung fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 150 Euro zzgl. MwSt. an. Die Bereitstellung eines Ersatzteilnehmers ist in jedem Fall kostenfrei.
Stornierung
Wird eine Festbuchung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für das betreffende Seminar kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:
- Storno bis zu 56 Kalendertage vor Seminarbeginn: keine Kosten
- Storno bis zu 28 Kalendertage vor Seminarbeginn: 50 Prozent des Seminarpreises
- Storno weniger als 28 Kalendertage vor Seminarbeginn: voller Seminarpreis.
Absagen und Änderungen
Die depak behält sich vor, Seminare räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen oder einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen, wenn dies aufgrund einer Teilnehmerzahl von unter sechs Teilnehmern, einer Verhinderung des Referenten oder anderen nicht unmittelbar von der depak zu vertretenden Gründen sachlich gerechtfertigt ist.
Zu einem Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder anderen Schäden ist die depak in diesen Fällen nicht verpflichtet und in anderen Fällen nur dann, sofern ein grobes Verschulden vorliegt. Ist eine Verlegung für den Teilnehmer nicht zumutbar, ist er berechtigt, seine Buchung unverzüglich kostenfrei zu stornieren.
Bild- und Filmmaterial
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass die depak grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.
Informationsmaterial
Der Teilnehmer erklärt seine Einwilligung, dass die von ihm getätigten Angaben und Kontaktdaten von der depak vom Medienpartner »pressesprecher« zur Zusendung von Informationsmaterial (Newsletter) genutzt werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studiengänge, veranstaltet von der depak Presseakademie GmbH
Es bestehen folgende Möglichkeiten der Studienfinanzierung
- Einmalzahlung mit fünf Prozent Rabatt
- Quartalsweise Zahlung (nur AST, FST)
- Monatliche Zahlung
- Studierende unter 30 Jahren können einen Bildungskredit beantragen. Informationen erhalten Sie unter www.das-neue-bafoeg.de.
- Für Interessenten/innen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung der Ausbildung durch das Land NRW: www.bildungsscheck.nrw.de.
- Einen Überblick über die einzelnen Bildungs-Förderprogramme der einzelnen Bundesländer erhalten Sie hier: www.iwwb.de.
- Für Soldaten der Bundeswehr besteht die Möglichkeit einer Förderung über den Berufsförderungsdienst (BFD): www.bfd.bundeswehr.de.
Vertragsgegenstand
Die depak erbringt folgende Leistungen:
- Ausrichtung von Lehrveranstaltungen
- Fachliche Betreuung und Anleitung für den Studiengang
- Persönliche Beratungsgespräche auf Wunsch
- Organisation und Auswertung der Aufgaben und Klausuren
- Anleitung, Beratung und Bewertung der Hausarbeiten
- Organisation und Durchführung von Praxisterminen
- (z. B. Agenturen, Pressestellen, Redaktionen)
Vertragsbedingungen
Während der Lehrveranstaltungen sind die Teilnehmer durch die depak unfallversichert. Die depak haftet nicht für Schäden oder Diebstahl während der Lehrveranstaltungen.
Die depak kann für den Fall des Nichtzustandekommens oder der zeitlichen Verschiebung des Studiengangs den Teilnehmern, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, den Vertrag aufkündigen oder ihnen einen neuen späteren Termin der Kursaufnahme vorschlagen.
Nach Studienbeginn kann der Teilnehmer diesen Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Im Fall der Kündigung sind die Studiengebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig (bezogen auf die Laufzeit des Studiengangs) zu entrichten. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.


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