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Über die Deutsche Presseakademie

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Alumni-Netzwerk der Deutschen Presseakademie

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Maßgeschneidertes Inhouse-Training

Buchen Sie unsere Dozenten und Trainer für passgenaue Inhouse-Workshops. So werden ausgewählte Mitarbeiter vor Ort zu konkreten Anforderungen Ihres Unternehmens geschult. Dabei erarbeiten unsere Referenten mit Ihnen gemeinsam pragmatische Lösungsansätze für Ihre individuellen Fragestellungen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
depak.de/inhouse
Bildungsscheck

Für Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit vom Land einen Bildungsscheck von bis zu 500,-Euro als Zuschuss zur Teilnahme-
gebühr für unsere Seminare zu erhalten.
Studien- & Seminarprogramm 2010/2011

Seminarprogramm
Studienprogramm
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, veranstaltet von der depak Presseakademie GmbH (im Folgenden »depak«)

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Rechnung der Seminargebühr erhalten Sie ca. 6-8 Wochen vor Seminarbeginn und muss zwei Wochen nach Rechnungsstellung beglichen werden. Die Preise gelten ab dem 01.07.2010.

Umbuchung

Jede Festbuchung kann bis einschließlich 28 Kalendertage vor Seminarbeginn einmal kostenfrei zeitlich umgebucht werden. Eine Umbuchung darüber hinaus wird mit einer Bearbeitungspauschale von 150 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Für jede zweite zeitliche Umbuchung fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 150 Euro zzgl. MwSt. an. Die Bereitstellung eines Ersatzteilnehmers ist in jedem Fall kostenfrei.

Stornierung

Wird eine Festbuchung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für das betreffende Seminar kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:

Absagen und Änderungen

Die depak behält sich vor, Seminare räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen oder einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen, wenn dies aufgrund einer Teilnehmerzahl von unter sechs Teilnehmern, einer Verhinderung des Referenten oder anderen nicht unmittelbar von der depak zu vertretenden Gründen sachlich gerechtfertigt ist.
Zu einem Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder anderen Schäden ist die depak in diesen Fällen nicht verpflichtet und in anderen Fällen nur dann, sofern ein grobes Verschulden vorliegt. Ist eine Verlegung für den Teilnehmer nicht zumutbar, ist er berechtigt, seine Buchung unverzüglich kostenfrei zu stornieren.

Bild- und Filmmaterial

Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass die depak grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.

Informationsmaterial

Der Teilnehmer erklärt seine Einwilligung, dass die von ihm getätigten Angaben und Kontaktdaten von der depak vom Medienpartner »pressesprecher« zur Zusendung von Informationsmaterial (Newsletter) genutzt werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studiengänge, veranstaltet von der depak Presseakademie GmbH

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Vertragsgegenstand

Die depak erbringt folgende Leistungen:

Vertragsbedingungen

Während der Lehrveranstaltungen sind die Teilnehmer durch die depak unfallversichert. Die depak haftet nicht für Schäden oder Diebstahl während der Lehrveranstaltungen.

Die depak kann für den Fall des Nichtzustandekommens oder der zeitlichen Verschiebung des Studiengangs den Teilnehmern, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, den Vertrag aufkündigen oder ihnen einen neuen späteren Termin der Kursaufnahme vorschlagen.

Nach Studienbeginn kann der Teilnehmer diesen Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Im Fall der Kündigung sind die Studiengebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig (bezogen auf die Laufzeit des Studiengangs) zu entrichten. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.